Meldebogen nach Art. 16 DSA
Da ich durch einen Vertrag mit dem Hosting-Anbieter allinkl.com meinen Kunden auch das Hosting der Webseite anbiete, gelte ich als „Hosting-Reseller“. Durch die Speicherung von Informationen im Auftrag „meiner Kunden“ falle ich somit unter die Pflichten des DSA (Digital Services Act).